Zwangsversteigerungen bei

Anmelden Benutzername:    Passwort:    
Anmelden  * FAQ Suche
Aktuelle Zeit: 07.02.2012, 19:56

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Forum gesperrt Dieses Thema ist gesperrt. Sie können keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 6 Beiträge ] 
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: 15.06.2009, 13:16 
Offline

Registriert: 15.06.2009, 12:46
Beiträge: 3
Guten Tag zusammen.

In nicht wenigen Fällen behindert der AE die Gutachtenserstellung, z.B., inden der Gutachter keinen Zutritt zur Immobilie erhält.

Naturgemäss sollte das zu Lasten des AE gehen und zu Abschlägen in der Wertermittlung führen.

Wie wird dies denn in der Praxis gehandhabt?


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: 15.06.2009, 15:13 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 13.11.2007, 14:04
Beiträge: 35
Wohnort: Stuttgart
Hallo Piquetou,

das funktioniert in der Praxis in der Regel so, wie Du das beschrieben hast, geht letztlich aber nicht nur zum Nachteil des Schuldners, sondern auch des Gläubigers, der weniger aus der Zwangsversteigerung erhält und vom Schuldner persönlich in den allermeisten Fällen sowieso nichts mehr.

_________________
Herzliche Grüße!
Rudolf Rönisch
RVR Rechtsanwälte


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: 15.06.2009, 15:32 
Offline

Registriert: 17.11.2008, 17:57
Beiträge: 3
Der ermittelte Verkehrswert ist bei einer Wertermittlung nach äußerem Anschein nicht grundsätzlich geringer als bei einer korrekten Inaugenscheinnahme.
Dies wird in der Regel zwar so sein, aber es kann durchaus auch noch passieren, dass derSV zu positiv denkt.
Ganz große Überraschungen gab es in zurückliegenden Fällen, bei den vor dem Verlassen der Wohnung, des Wohnhauses oder von Gewerbeimmobilien noch vorsätzlicher Vandalismus stattgefunden hat, von dem ein SV überhaupt nichts ahnen bzw. die dann vorhandenen Umstände, die in die -zig Tausender oder mehr gehen können, überhaupt nicht kalkulieren konnte.
Vorsicht is immer angebracht.
Ganz besonders sollte auf den Stichtag des Gutachtens geachtet werden. Oft liegen Jahre zurück bis es wirklich zum Ausgebotstermin kommt. Auch hier meine Empfehlung: Noch einmal kurz vor dem Versteigerungstermin hingehen und versuchen rein zu kommen.
Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser!


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: 15.06.2009, 21:03 
Offline

Registriert: 15.06.2009, 12:46
Beiträge: 3
Zitat:
Ganz große Überraschungen gab es in zurückliegenden Fällen, bei den vor dem Verlassen der Wohnung, des Wohnhauses oder von Gewerbeimmobilien noch vorsätzlicher Vandalismus stattgefunden hat, von dem ein SV überhaupt nichts ahnen bzw. die dann vorhandenen Umstände, die in die -zig Tausender oder mehr gehen können, überhaupt nicht kalkulieren konnte.
Vorsicht is immer angebracht.

Ich konstruiere mal ein Szenario, das aber wahrscheinlich nicht allzu selten so oder ähnlich vorkommt:
Wer schon den Gutachter nicht hereinlässt, wird wahrscheinlich im Regelfall auch keine Besichtigung durch evtll. Interessenten zulassen.

Man kann in einem solchen Fall natürlich von einem "durchschnittlichen" Zustand unter Zugrundelegung der zugänglichen Informationen - Alter, Baupläne etc - ausgehen.

In welchem Zustand sich das Objekt dann bei der Übergabe tatsächlich präsentiert, -altersentsprechend, "nur" vermüllt, der verwüstet- , bleibt offen.

Rechtlich wird man bei Verwüstung nichts machen können, da der AE vor der Versteigerung über seinem Besitz wohl frei verfügen kann, es sei denn, im Ausnahmefall ist Vorsatz nachzuweisen.

Anders zu bewerten ist imo, wenn nach dem Zuschlag noch Gegenstände abtransportiert werden bzw. ausgebaut werden.(Tatbestand?) Ist z.B. eine Einbauküche Bestandteil der Immobilie?

Als Fazit käme für mich jedenfalls allenfalls ein Gebot in Frage, dass solche Eventualitäten ausreichend berücksichtigt. Insofern ist es vielleicht nicht so nachteilig, wenn der SV vom "Normalzustand" ausgeht. Der Rest ist persönliche Einschätzung.


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: 09.07.2009, 09:57 
Offline

Registriert: 09.07.2009, 09:41
Beiträge: 4
Uns liegt ein Gutachten für ein Wohnhaus vor das ca. 1 Jahr alt ist und somit noch als aktuell zu bewerten ist. Das Haus konnte nur von außen in Augenschein genommen werden. Sowohl vom Gutachter als auch von uns. Es war nicht möglich ans Haus ranzukommen und z.B. reinzusehen. Im Nachhinein hat sich rausgestellt (bei dem 1. Versteigerungstermin) das das Haus wider Erwarten keine Heizung hat und auch die Abwasserentsorgung nicht gesichert ist, da es über ein Nachbargrundstück geht und das ebenfalls demnächst versteigert wird. Das Haus hat schon wertmäßig einen Abschlag vom Gutachter bekommen da er nicht reinkam aber durch die zusätzlichen Informationen sinkt der Wert ja nochmals. Warum wurde das dann nicht im Gutachten vermerkt? bzw. das Gutachten ergänzt?Jetzt steht die 2. Versteigerung an mit dem alten Gutachten.
Wie sollen wir uns weiter verhalten?
Gruss schmako


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: 07.01.2010, 10:26 
Offline

Registriert: 25.01.2008, 11:00
Beiträge: 39
schmako hat geschrieben:
Wie sollen wir uns weiter verhalten?
Gruss schmako

Was haben Sie denn damit zu tun?
Wenn Sie bspw. Bietinteressent sind, dann würde ich diese Infos beim nächsten Versteigerungstermin offen ansprechen und mein persönliches Höchstgebot gedanklich an die Gegebenheiten anpassen.


Nach oben
  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Forum gesperrt Dieses Thema ist gesperrt. Sie können keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 6 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste


Sie dürfen keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  

IMPRESSUM - FORUMSREGELN